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Seite 1 von 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen
optikerwerbung.com ® Herr&Herr GbR.
Diese Aktion und alle anderen Designs, Konzepte, Texte und Grafiken sind Eigentum von optikerwerbung.com ®. Diese sind urheberrechtlich geschützt von Christian Herr.
Jegliche unauthorisierte Nutzung, auch in teilen oder bei veränderung, wird strafrechtlich verfolgt.
Geschäftsführender Gesellschafter: Christian Herr
Stand 02/2006
I. Geltungsbereich und Vertragsschluß
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers kein Vertragsbestandteil.
II. Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Preise verstehen sich ab Werk, sofern keine anderen Vereinbarungen / Regelungen getroffen werden.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird mit dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Hohlschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
III. xxx
1.Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der vollkaufmann im Sinne des hgb ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 bgb bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt iv.3. nicht nachgekommen ist.
3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Zahlung von Lieferungen im Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu zahlen. Die geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
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